Bestattungsvorsorge

Seit 1908 in Bornheim

Seit 1908 sind wir Ihr zuverlässiger Partner

Die Durchführung der eigenen Bestattung ist ein Thema, das uns alle angeht, über das man aber nicht unbedingt gerne spricht.

Dennoch sollte man folgendes bedenken:

Wer kümmert sich um meine Bestattung?

Kennt diese Person meine Wünsche bzgl. der Bestattung (Erd-oder Feuerbestattung)?

Welche Art von Sarg oder Urne hätte ich gerne?

Auf welchen Friedhof werde ich beigesetzt oder möchte ich eher auf See bestattet werden?

Welche Musik und welche Blumen liebe ich?

Möchte ich eine Trauerfeier haben?

Möchte ich einen Pfarrer zu meiner Beerdigung anwesend haben?

Diese Liste könnte man noch vertiefen aber es gibt genügend Beisetzungen, bei denen die nächsten Angehörigen selbst diese Punkte nicht genau wissen:

„Unsere Mutter / Unser Vater hat nie mit uns darüber gesprochen“.

Darum handeln Sie selbst! Besprechen Sie in aller Ruhe mit uns Ihre Wünsche und Vorstellungen.

Wir unterbreiten Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und können ein konkretes Angebot für Sie ausarbeiten. Danach können Sie sich entscheiden , ob Sie mit uns einen „Bestattungs-Vorsorgevertrag“ abschließen möchten.

Die Beratung und der Vertrag sind kostenlos.

Dadurch entlasten Sie Ihre Angehörigen und stellen sicher, dass die Beisetzung genau in Ihrem Sinne durchgeführt wird.

Wenn Sie eine finanzielle Regelung schon zu Lebzeiten treffen möchten, können wir dies über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG absichern.

Über die Kosten Ihrer dereinstigen Bestattung schließen wir mit Ihnen einen Treuhandvertrag ab.

Die Zahlung der ermittelten Kosten kann entweder in Teilbeträgen oder in einer Summe an die Treuhand AG erfolgen.

Nach Vertragsabschluss mit der Treuhand AG wird das von Ihnen eingezahlte Kapital mändelsicher und bestverzinslich angelegt. Die Ihnen zugesagte Verzinsung wird nicht durch Verwaltungskosten belastet. Einmal im Jahr erhalten Sie einen Kontoauszug, der auch als Zinsbescheinigung dient.

Im Trauerfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an das Bestattungshaus zur Durchführung Ihres Bestattungs-Vorsorgevertrages ausgezahlt.

Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist jederzeit kündbar.

Wie die eigene Situation im Todesfall aussieht, ist angesichts evtl. anfallender Pflege-und Heimkosten kaum vorherzusagen.

Die Treuhandverträge sind vor dem Sozialamt geschützt und stehen in voller Höhe für die Beisetzung zur Verfügung!

Im Gegensatz zu einen Sparbuch haben Dritte keinen Zugriff auf die zweckgebundenen Gelder. Ferner sind die Gelder durch die Ausfallbürgschaft einen 2. Bank zusätzlich abgesichert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bestatter.de

Wir sind für Sie da.

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Yvonne Bovelet

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Mertensgasse 2 | 53332 Bornheim-Hersel

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